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Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung nach § 81 Abs. 1 SGB III, ein Mindestalter kennt das Gesetz nicht. Der Vorrang der Erstausbildung aus den Weisungen der Agentur gilt nur, wenn eine Ausbildung jetzt realisierbar ist. Unsere Aufgabe: dem Berater die individuellen Gründe so aufbereiten, dass er die Bewilligung sauber begründen kann.
Grundregel: nie gegen die Ausbildung argumentieren. Zustimmen („Ein Berufsabschluss bleibt mein Ziel“), Realisierbarkeit klären, den § 34a-Weg als Brücke zum Abschluss zeigen und dem Berater die Begründung für seinen Vermerk liefern.
Je mehr davon zutrifft und belegt wird, desto tragfähiger ist die Einzelfallentscheidung. Nachweise zum Termin mitgeben.
Der Berater muss die Bewilligung intern begründen. Diesen Text kann er, angepasst auf den Einzelfall, übernehmen:
„Vorrang der Erstausbildung wurde geprüft. Die Aufnahme einer Berufsausbildung ist derzeit nicht realisierbar (Gründe: Startterminlücke bis … / erfolglose Bewerbungen, Absagen liegen vor / Sicherung des Lebensunterhalts, Familienverantwortung / Sprachstand B1). Die beantragte Weiterbildung ist nach § 81 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 1a SGB III notwendig: Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist gesetzliche Zugangsvoraussetzung für die angestrebten Tätigkeiten; ohne sie besteht insoweit keine Vermittelbarkeit. Maßnahme und Träger sind AZAV-zugelassen (480 UE, Vollzeit, laufender Einstieg alle zwei Wochen, Dauer 3 Monate). Anschlussperspektive Berufsabschluss bleibt erhalten und wird durch die Beschäftigung befördert (§ 81 Abs. 2 SGB III, Rechtsanspruch nach dreijähriger beruflicher Tätigkeit; alternativ Externenprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG).“
Wenn es trotzdem ein Nein wird: freundlich bleiben und um einen schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid bitten. Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich; eine Ablehnung allein wegen des Alters, die die Umstände nicht würdigt, ist im Widerspruch gut angreifbar.
Die Termine liegen jeweils 14 Tage auseinander. Sie werden unverändert in Angebotsvorschau, PDF und E-Mail verwendet.
Diese Angaben werden einmal gespeichert und in Angebot und Firmenvertrag übernommen. Der Beschäftigte bleibt Teilnehmer, die Firma schuldet das Lehrgangsentgelt.
Prüfungsgebiete: öffentliches Sicherheitsrecht, Gewerberecht, Datenschutz, BGB, Straf- und Verfahrensrecht, Unfallverhütung, Waffen, Umgang mit Menschen, Sicherheitstechnik und Brandschutz.
Unternehmenskontakte geben wir nur bei Einwilligung weiter. Eine Einstellung wird nicht zugesagt.
Hinweis: Das Angebot ersetzt weder den Teilnehmervertrag noch die Förderentscheidung. Der Vertrag wird vor Beginn separat geschlossen.
Hinweis: Das Angebot ist freibleibend. Der Teilnehmervertrag wird separat geschlossen.
Hinweis: Das Angebot ist bis zum genannten Datum gültig, also bis zum letzten der vier Starttermine. Verbindlich wird die Buchung mit dem unterschriebenen Firmenvertrag.
Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Stand 01.01.2026, zu § 81, Ziffer 3) halten fest: Das Erfordernis einer dreijährigen beruflichen Tätigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss „dient der Abgrenzung zwischen beruflicher Erstausbildung und beruflicher Weiterbildung; es besteht für diesen Personenkreis grundsätzlich ein gesetzlicher Vorrang der beruflichen Erstausbildung."
Maßgeblich sind damit zwei Umstände: kein Berufsabschluss und noch keine drei Jahre berufliche Tätigkeit. Ein Lebensalter nennt weder § 81 SGB III noch die Weisung.
Er gehört zu § 81 Absatz 2 SGB III, also zur abschlussorientierten Umschulung. Der Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist keine Umschulung und führt zu keinem Berufsabschluss; er wird nach § 81 Absatz 1 gefördert. Nach Absatz 1a gilt die Notwendigkeit bei arbeitslosen Personen auch dann als anerkannt, wenn erweiterte berufliche Kompetenzen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Weiterbildung nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist.
Als berufliche Tätigkeit gilt nach derselben Weisung „ungeachtet der Versicherungspflicht, jede mindestens 15 Wochenstunden umfassende Tätigkeit, sowie Zeiten einer nicht abgeschlossenen Berufsausbildung". Abgebrochene Ausbildungszeiten, Aushilfs- und Teilzeittätigkeiten zählen also mit. Wir empfehlen, die Zeiten vor dem Gespräch zusammenzustellen und zu belegen.
Der Lehrgang dauert zwölf Wochen und umfasst 480 Unterrichtseinheiten. Nach bestandener IHK-Prüfung sind die Tätigkeiten zugänglich, für die § 34a GewO die Sachkundeprüfung zwingend vorschreibt: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, Schutz vor Ladendieben und der Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken. Die 40-stündige Unterrichtung genügt dafür nicht.
Zeigt sich, dass der Beruf nicht passt, ist das nach zwölf Wochen geklärt und nicht nach einem abgebrochenen Ausbildungsjahr. Eine Berufsausbildung im Sicherheitsgewerbe bleibt möglich – Servicekraft für Schutz und Sicherheit (zwei Jahre) oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit (drei Jahre); die Sachkunde gehört fachlich zu den Ausbildungsinhalten und ist nicht verloren.
In den bisherigen Durchgängen haben regelmäßig 10 bis 11 von 12 Teilnehmenden die IHK-Sachkundeprüfung bestanden. Die Ergebnisse werden je Teilnehmerin und Teilnehmer dokumentiert und können auf Nachfrage nachgewiesen werden. Ein Bestehen wird damit nicht zugesagt – die Prüfung nimmt allein die Industrie- und Handelskammer ab.
Sicherheitsunternehmen suchen Personal mit bestandener Sachkundeprüfung; ohne sie dürfen die genannten Tätigkeiten nicht ausgeübt werden. Aktuelle Stellenanzeigen aus der Region, in denen die Sachkunde ausdrücklich verlangt wird, können dem Antrag beigefügt werden.
Die Förderung nach § 81 Absatz 1 SGB III ist eine Ermessensleistung. Wir bitten darum, die persönlichen Umstände der antragstellenden Person zu würdigen und die Entscheidung schriftlich mit Begründung zu erteilen.
Die Maßnahme bereitet auf die schriftliche und mündliche Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO vor. Der Unterricht folgt dem zugelassenen Lehrplan. Nach Abschluss oder vorzeitiger Beendigung stellt der Bildungsträger eine Teilnahmebescheinigung über Inhalt, Umfang und Ziel der Maßnahme aus. Die Sachkundeprüfung nimmt die zuständige Industrie- und Handelskammer ab.
Der Lehrgang umfasst 480 Unterrichtseinheiten (UE) zu jeweils 45 Minuten. Die 480 UE werden an 60 Unterrichtstagen mit jeweils 8 UE erteilt. Der Unterricht findet montags bis freitags von 08:30 bis 15:30 Uhr einschließlich der vorgesehenen Pausen statt. Unterrichtsfreie gesetzliche Feiertage sind im Lehrgangsplan berücksichtigt.
Die Maßnahme beginnt am:
Die Maßnahme endet am:
Vereinbarte Unterrichtszeiten: . Die wöchentliche Unterrichtszeit beträgt 40 UE zu je 45 Minuten; Pausen sind keine Unterrichtszeit.
Der Unterricht findet in Präsenz in der Wiclefstr. 65A, EG, 10551 Berlin-Mitte statt.
Der Unterricht findet als Live-Online-Unterricht synchron und interaktiv im virtuellen Klassenzimmer statt. Der Teilnehmer nimmt während der gesamten Maßnahme online teil. Vor Beginn findet ein Technikcheck statt. Er benötigt einen PC, Laptop oder ein Tablet mit Kamera und Mikrofon, eine stabile Internetverbindung mit mindestens 6 Mbit/s sowie einen aktuellen Browser oder den eingesetzten Konferenz-Client. Unterrichtsaufzeichnungen sind nicht vorgesehen.
Gegenstand ist ein berufsbezogener Vorbereitungskurs (Prüfungsvorbereitung) auf die vor der Industrie- und Handelskammer abzulegende Sachkundeprüfung nach § 34a GewO.
Laufzeit: · Zeitraum: bis .
Der Unterricht findet als Live-Online-Unterricht im virtuellen Klassenraum statt: 2× pro Woche je 90 Minuten, synchron und interaktiv mit dem Dozenten (vergleichbar dem Präsenzunterricht). Die Wissensvermittlung erfolgt unmittelbar im Live-Unterricht; eine überwiegend räumlich getrennte, überwachte Selbstlernphase im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) ist nicht Vertragsgegenstand.
Ergänzend erhält der Teilnehmer kostenfreien, freiwilligen Zugang zur Lernplattform der fairInstitut GmbH mit allen Funktionen (Übungen, Prüfungssimulationen, digitale Lehrmittel) zur eigenständigen Vor- und Nachbereitung. Die Nutzung der Plattform ist vollständig freiwillig. Eine Lernerfolgskontrolle, die durch den Bildungsträger oder die Dozenten eingesehen, überwacht oder ausgewertet wird, findet nicht statt.
Die 480 UE verteilen sich auf sechs Unterrichtsblöcke. Jeder Block umfasst 68 UE Fachunterricht und 12 UE Prüfungsvorbereitung.
| Block | Inhalte | Umfang |
|---|---|---|
| Block A: | Gewerberecht, Datenschutz & Berichtswesen | 80 UE |
| Block B: | Öffentliches Recht & Strafrecht | 80 UE |
| Block C: | Bürgerliches Recht, Waffenrecht, Hausrecht & Notwehr | 80 UE |
| Block D: | Sicherungstechnik, Arbeitsschutz & Brandschutz | 80 UE |
| Block E: | Kommunikation, Deeskalation & interkulturelle Kompetenz | 80 UE |
| Block F: | Praxisübungen, Gefahrensituationen & Rollenspiele | 80 UE |
Vor der Aufnahme prüft der Bildungsträger in einem Eingangsgespräch die persönliche Eignung und die sprachlichen Voraussetzungen. Für die Teilnahme werden Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1 vorausgesetzt.
Der Lernstand wird durch Aufgaben, Lernerfolgskontrollen und schriftliche sowie mündliche Prüfungssimulationen begleitet. Die fairi-Lernapp mit Sprachunterstützung hilft bei der Vor- und Nachbereitung. Die externe IHK-Prüfung und ihre Bewertung liegen allein bei der zuständigen IHK.
Der Bildungsträger begleitet die Vorbereitung mit Übungen und Prüfungssimulationen. Die externe IHK-Prüfung und ihre Bewertung liegen allein bei der zuständigen IHK.
Widerrufsrecht für Verbraucher: Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der fairInstitut GmbH (Seeweg 12, 12529 Schönefeld, info@fairinstitut.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung.
Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Haben Sie verlangt, dass der Unterricht bereits während der Widerrufsfrist beginnt, so haben Sie einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.
Kündigung / Storno: Nach Ablauf der Widerrufsfrist kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Bei Rücktritt nach Ablauf der Widerrufsfrist können angemessene Bearbeitungs-/Stornokosten anfallen; bereits erbrachte Unterrichtsleistungen sind anteilig zu vergüten.
Für die Maßnahme sind keine Ferienzeiten vorgesehen. Eine persönliche Freistellung muss vorher beim Bildungsträger beantragt und, soweit erforderlich, mit der zuständigen Agentur für Arbeit abgestimmt werden. Der Bildungsträger erfasst die Teilnahme täglich und übermittelt der Bundesagentur für Arbeit die monatlichen Angaben zu Fehlzeiten und Fehlzeitengründen nach § 318 SGB III. Der Teilnehmer wirkt an erforderlichen Befragungen zur Qualität und zum Maßnahmeerfolg mit.
Bei bewilligter vollständiger Förderung zahlt die Bundesagentur für Arbeit die nach § 83 Abs. 2 SGB III unmittelbar an den Bildungsträger. Der Teilnehmer schuldet dem Bildungsträger dann keine Lehrgangskosten. Eine Eigenzahlung entsteht nur aufgrund einer vor Vertragsabschluss ausdrücklich getroffenen gesonderten Vereinbarung.
Die Lehrgangsgebühr beträgt und ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerfrei. Sie ist – sofern nicht anders vereinbart – vor Maßnahmebeginn fällig. Eine Zahlung in Raten ist nach gesonderter Vereinbarung möglich.
Bei Zahlungsverzug ist der Bildungsträger berechtigt, nach erfolgloser Mahnung die weitere Teilnahme bis zum Ausgleich der offenen Forderung auszusetzen.
Die notwendigen Lehrmittel sind in den geförderten Lehrgangskosten enthalten:
Im Lehrgangspreis sind die notwendigen Lehrmittel enthalten:
Leihweise: Tablet (Leihgeräte werden ausschließlich über den Bildungsträger an geförderte Teilnehmer ausgegeben).
zum Verbleib: Schreibblock, Stift(e), IHK-Lehrbuch, Arbeitshefte, Skripte / Handouts / Übungsblätter / Testprüfungsaufgaben.
Das Tablet wird unentgeltlich überlassen und ist nach Maßnahmeende oder bei vorzeitigem Ausscheiden an die fairInstitut GmbH zurückzugeben. Die fairInstitut GmbH setzt das verwaltete Gerät nach der Rückgabe zurück. Einzelheiten regelt der gesonderte Tablet-Leihvertrag.
Während der Maßnahmeteilnahme besteht Unfallversicherungsschutz nach den gesetzlichen Bestimmungen über den zuständigen Unfallversicherungsträger. Unfälle sind dem Bildungsträger unverzüglich zu melden.
Der Bildungsträger verarbeitet die für Aufnahme, Durchführung, Abrechnung und Nachweis der Maßnahme erforderlichen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und c DSGVO. Dazu gehören Stammdaten, Maßnahmedaten, Anwesenheit, Fehlzeitengründe und Leistungsstand.
Soweit es für Förderung, Prüfung oder Qualitätskontrolle erforderlich ist, übermittelt der Bildungsträger Daten an die Bundesagentur für Arbeit, die zuständige Industrie- und Handelskammer, die fachkundige Stelle oder gesetzlich befugte Prüfstellen.
Zur Anmeldung der Prüfung und zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben werden Teilnehmerdaten an die IHK weitergegeben. Eine Weitergabe an einen Kostenträger erfolgt bei Selbstzahlern nicht.
Einzelheiten zu Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten stehen in der gesonderten Datenschutzinformation, die der Teilnehmer vor Vertragsabschluss erhält.
Der Teilnehmer erhält nach Abschluss der Maßnahme sowie bei vorzeitiger Beendigung eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben zum Inhalt, zeitlichen Umfang (Anzahl UE) und Ziel der Maßnahme.
Fragen und Beschwerden kann der Teilnehmer persönlich oder per E-Mail an info@fairinstitut.de richten. Die Beschwerde wird dokumentiert und nach dem Beschwerdeverfahren des Bildungsträgers bearbeitet. Aus einer Beschwerde entstehen dem Teilnehmer keine Nachteile.
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass vor Maßnahmebeginn ein kostenfreies Informationsgespräch stattgefunden hat und ihm die AGB Bildungsteilnahme, die Widerrufsbelehrung sowie die Datenschutzinformation vor Vertragsschluss bereitgestellt wurden.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages werden in Textform festgehalten. Individuelle Abreden haben Vorrang; § 305b BGB bleibt unberührt.
Teilnehmende mit Behinderung oder anerkannter Beeinträchtigung erhalten auf Antrag einen Nachteilsausgleich für Lernstandskontrollen und Prüfungssimulationen. Der Bildungsträger unterstützt bei der Beantragung eines Nachteilsausgleichs für die IHK-Prüfung.
Berlin,
fairInstitut bereitet den benannten Teilnehmer im Präsenzunterricht auf die schriftliche und mündliche Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO vor. Der Lehrgang umfasst 480 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten an 60 Unterrichtstagen.
Zeitraum: bis
Unterricht:
Ort: Wiclefstraße 65A, EG, 10551 Berlin
Gesetzliche Feiertage in Berlin sind unterrichtsfrei und zählen nicht als Unterrichtstag.
Vertragspartnerin und alleinige Schuldnerin des Lehrgangsentgelts ist die Auftraggeberin. Der benannte Beschäftigte nimmt als Teilnehmer am Lehrgang teil, wird dadurch aber nicht Schuldner des Lehrgangsentgelts.
Das Ende des Arbeitsverhältnisses ändert die Zahlungspflicht der Auftraggeberin nicht. Sie kann bis zum Lehrgangsbeginn kostenfrei einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
Das Lehrgangsentgelt beträgt 2.500,00 Euro je Teilnehmer. Die Bildungsleistung ist nach § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.
Die Rechnung ist binnen 14 Kalendertagen nach Zugang fällig, spätestens jedoch vor Lehrgangsbeginn. Bei einer kurzfristigeren Buchung ist das Entgelt vor Lehrgangsbeginn fällig.
Die Gebühr für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist nicht enthalten. Der Teilnehmer meldet sich über sein persönliches Konto bei der zuständigen IHK an. Die Auftraggeberin zahlt die Prüfungsgebühr unmittelbar an die IHK. Bei der IHK Berlin beträgt sie derzeit 200,00 Euro; es gilt die Gebühr der zuständigen IHK am Tag der Anmeldung.
Der Rücktritt muss in Textform erklärt werden. Es zählt der Eingang bei fairInstitut.
Die Auftraggeberin darf nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung des Kursplatzes werden angerechnet. Ein geeigneter Ersatzteilnehmer kann bis zum Lehrgangsbeginn kostenfrei benannt werden.
Eine einmalige Umbuchung ist mindestens 14 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn kostenfrei möglich. Bei einer späteren Umbuchung bis zum Lehrgangsbeginn werden 250,00 Euro berechnet. Nach Lehrgangsbeginn ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
fairInstitut kann den Lehrgang aus wichtigem organisatorischem Grund, wegen Erkrankung einer Lehrkraft oder höherer Gewalt verschieben oder absagen. Bei einer Absage kann die Auftraggeberin zwischen einem Ersatztermin und der Erstattung bereits gezahlter Lehrgangsentgelte wählen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Die zuständige IHK entscheidet über Anmeldung, Zulassung, Prüfungstermin und Prüfungsergebnis. fairInstitut schuldet die vereinbarte Prüfungsvorbereitung, aber weder die Zulassung zur Prüfung noch das Bestehen oder eine anschließende Beschäftigung.
fairInstitut verarbeitet die Daten, die für Anmeldung, Durchführung, Rechnung und Nachweis des Lehrgangs benötigt werden. Die Auftraggeberin erhält organisatorische Angaben zur Teilnahme und zu Fehlzeiten, soweit dies für das Vertragsverhältnis erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist. Prüfungsergebnisse, Lernstände oder Gesundheitsdaten werden ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung nicht an die Auftraggeberin übermittelt. Der Teilnehmer erhält eine gesonderte Datenschutzinformation.
Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor. Änderungen werden in Textform festgehalten. Ist eine Klausel unwirksam, gelten die gesetzlichen Vorschriften; die übrigen Regelungen bleiben bestehen.
Berlin,
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen der fairInstitut GmbH gegenüber Teilnehmenden. Sie sind Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung Teilnehmende und werden vor Vertragsschluss zur Kenntnis gebracht.
Diese AGB gelten zwischen der fairInstitut GmbH (Träger) und den Teilnehmenden für Anmeldung, Durchführung und Nachbereitung von Bildungsmaßnahmen im AZAV-Fachbereich 4. Sie gelten für geförderte Teilnahmen ebenso wie für Selbstzahlende und für Teilnahmen, die ein Arbeitgeber bezahlt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform; individuelle Abreden haben Vorrang (§ 305b BGB).
Keine Vermittlungszusage. Auf ausdrücklichen Wunsch und nur mit vorheriger Einwilligung geben wir Kontaktdaten an Sicherheitsunternehmen weiter. Ein Anspruch auf Vermittlung besteht nicht; eine Einstellung wird nicht zugesagt. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
Geförderte Teilnahme. Die Kosten werden gemäß Kostenzusage des Kostenträgers übernommen. Eine Zuzahlung durch die Teilnehmenden erfolgt nicht. Prüfungsgebühren der externen IHK-Sachkundeprüfung und sämtliche Lehrmittel sind enthalten.
Selbstzahlende. Es gilt der im Teilnehmervertrag ausgewiesene Preis; die Zahlungsweise wird dort vereinbart.
Arbeitgeberfinanzierte Teilnahme. Rechnungsempfänger ist das im Vertrag benannte Unternehmen. Die Pflichten nach Ziffer 4 bleiben unberührt.
Die fairInstitut GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; ebenso bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur gehaftet, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird — also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies für die Durchführung der Bildungsmaßnahme erforderlich ist: Anmeldung und Vertragsabwicklung, Anwesenheits- und Fehlzeitennachweise, Lernstandsdokumentation, Abrechnung und Förderunterlagen gegenüber dem Kostenträger, Anmeldung zur externen IHK-Prüfung, Ausstellung von Bescheinigungen sowie Nachweise gegenüber der fachkundigen Stelle (CERTQUA GmbH) und dem Kostenträger im Rahmen von Prüfungen.
Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung, die vor Vertragsschluss ausgehändigt wird. Externer Datenschutzbeauftragter: heyData GmbH.
Teilnehmende mit Behinderung oder anerkannter Beeinträchtigung erhalten auf Antrag einen Nachteilsausgleich für Lernstandskontrollen und Prüfungssimulationen. Der Bildungsträger unterstützt bei der Beantragung eines Nachteilsausgleichs für die IHK-Prüfung.
Beschwerden werden über das Beschwerdemanagement der fairInstitut GmbH bearbeitet. Im Streitfall bemühen sich beide Parteien zunächst um eine gütliche Einigung.
Die fairInstitut GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
Diese Widerrufsbelehrung gilt für Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern über Bildungsmaßnahmen der fairInstitut GmbH, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden (§§ 355, 356 BGB).
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hinweis (kein Bestandteil der gesetzlichen Belehrung): Bei Förderung über Bildungsgutschein oder AVGS trägt der Kostenträger die Lehrgangskosten. In diesen Fällen entstehen Ihnen durch einen Widerruf keine Kosten.
Beginnt die Maßnahme innerhalb der vierzehntägigen Widerrufsfrist, benötigen wir dafür Ihr ausdrückliches Verlangen. Ohne diese Erklärung besteht kein Anspruch auf Wertersatz nach Ziffer 3. Das Feld ist bewusst nicht vorausgefüllt.
Vor allem für Selbstzahlende von Bedeutung. Bei vollständiger Förderung trägt der Kostenträger die Lehrgangskosten; ein Wertersatz entsteht dann nicht.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück an:
fairInstitut GmbH, Seeweg 12, 12529 Schönefeld · info@fairinstitut.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Die Verleiherin überlässt dem Entleiher das folgende Tablet mit dem aufgeführten Zubehör:
Gerät / Modell: Inventar-/Gerätenummer:
Seriennummer: Zubehör: Ladegerät, Schutzhülle
Ausgabedatum: Sichtbare Gebrauchsspuren / Mängel:
Die Leihe ist unentgeltlich. Es fällt weder eine Miete noch eine Kaution oder gesonderte Leihgebühr an. Das Tablet ist ein Lernmittel für die Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO.
Das Gerät darf in der Akademie und zu Hause für die fairi-Lernapp mit Sprachunterstützung sowie die von der fairInstitut GmbH freigegebenen Unterrichtsanwendungen genutzt werden. Private Nutzung und die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet.
Die Leihe endet mit dem oben genannten Rückgabetag. Bei vorzeitigem Ausscheiden ist das Gerät innerhalb von fünf Arbeitstagen zurückzugeben, spätestens jedoch am vereinbarten Rückgabetag. Rückgabeort ist die fairInstitut Akademie, Wiclefstr. 65A, 10551 Berlin. Bei erheblichem vertragswidrigem Gebrauch kann die Verleiherin die vorzeitige Rückgabe verlangen.
Tablet und Zubehör bleiben Eigentum der fairInstitut GmbH. Wartung und die Behebung nicht vom Entleiher verursachter technischer Defekte übernimmt die fairInstitut GmbH. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch trägt die fairInstitut GmbH.
Das Tablet wird durch eine Geräteverwaltung betreut. Sie setzt Sicherheitsvorgaben, stellt freigegebene Apps bereit und kann das Gerät bei Verlust sperren oder nach der Rückgabe löschen. Eine Standortortung oder Fernaktivierung von Kamera und Mikrofon findet nicht statt. Das Mikrofon kann nur durch eine vom Teilnehmer gestartete Funktion der Lern-App genutzt werden. Der Lernfortschritt wird getrennt davon im persönlichen fairbildung-Konto verarbeitet. Einzelheiten zu Gerätedaten, Empfängern und Speicherdauer stehen in der gesonderten Datenschutzinformation.
Der Entleiher haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er durch eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten verursacht. Bei einer reparablen Beschädigung ist höchstens der erforderliche, nachgewiesene Reparaturaufwand zu ersetzen. Bei Verlust oder wirtschaftlichem Totalschaden ist höchstens der Zeitwert des Geräts im Schadenszeitpunkt zu ersetzen. Versicherungsleistungen, ein wiedererlangtes Gerät und ein vorhandener Restwert werden angerechnet.
Für normale Abnutzung, nicht vom Entleiher verursachte technische Defekte oder sonstige nicht von ihm zu vertretende Schäden haftet er nicht. Der Entleiher kann nachweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Verlust oder Diebstahl informiert er die fairInstitut GmbH sofort; bei Verdacht auf eine Straftat ist eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
Das Gerät ist mit dem aufgeführten Zubehör zurückzugeben. Der Entleiher meldet sich vor der Rückgabe aus persönlichen Konten ab und teilt der fairInstitut GmbH mit, wenn noch persönliche Daten vorhanden sein können. Er setzt das verwaltete Tablet nicht selbst auf Werkseinstellungen zurück. Die fairInstitut GmbH dokumentiert den Rückgabezustand und löscht das Gerät anschließend.
Gerät, Seriennummer, Zubehör und sichtbarer Zustand wurden oben eingetragen. Die folgenden Unterschriften bestätigen nur die Übergabe und den dokumentierten Zustand. Rechte wegen nicht erkannter Mängel bleiben unberührt.
Der Entleiher bestätigt, eine Ausfertigung dieses Vertrags und die Datenschutzinformation erhalten zu haben.
Rückgabe am: Gerät / Zubehör vollständig:
Festgestellter Zustand / Mängel: Datenlöschung durch fairInstitut am: